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Bestattungsarten

Die Erdbestattung:

Die Erdbestattung ist noch immer die gebräuchlichste Bestattungsart. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Reihen- und Wahlgräbern. Bei Reihen- und Wahlgräbern gibt es Abteilungen mit und ohne zusätzliche Gestaltungsvorschriften. Bestehen Gestaltungsvorschriften, müssen sich Grabbepflanzung und Grabmal an diese Vorschriften anpassen.

Reihengräber sind Gräber, in denen nur einmal bestattet werden kann. Die Friedhofsverwaltung legt fest, welches Grab belegt wird. Nach Ablauf der Ruhezeit fällt die Grabstätte an die Verwaltung zurück, die die Grabstätte einebnet um sie später neu zu belegen zu können.

Sollen mehrere Familienmitglieder eine gemeinsame Ruhestätte finden, können die Angehörigen auf dem Friedhof ein Wahlgrab aussuchen. Wahlgräber sind auch unter dem Namen Erbbegräbnisse bekannt.



Die Feuerbestattung:


Die Feuerbestattung ist die Einäscherung des Verstorbenen im Sarg. Sie ist jederzeit möglich, wenn sie der Verstorbene zu Lebzeiten gewünscht hat. Dazu sollte eine handschriftliche Willenserklärung ( datiert und unterzeichnet mit Vor- und Zunamen ) vorliegen. Oft fehlt eine solche Erklärung. In diesem Fall können die nächsten Angehörigen den Willen des Verstorbenen uns gegenüber schriftlich bekunden.

Die eigentliche Trauerfeier mit Sarg findet vor der Einäscherung in der Friedhofskapelle statt.
Die Urne wird zu einem späteren Zeitpunkt- oftmals im engsten Familienkreis- beigesetzt.

Die Familie möchte diese doppelte seelische Belastung manchmal vermeiden. Sie entscheidet sich daher wegen der größeren Spanne zwischen Todesfall und Beisetzung nicht selten für eine Urnenbeisetzung, die gleichzeitig als Urnentrauerfeier gestaltet wird.



Die Seebestattung:


Eine besondere Form der Urnenbeisetzung ist die Seebestattung. Sie kann zu Lebzeiten verfügt werden, aber auch im Todesfall von den Angehörigen bestimmt werden. Grundsätzlich kann die Beisetzung in der Ost- oder Nordsee sowie im Atlantik erfolgen.

Die Urne wird an die zuständige Reederei überführt. Bei entsprechenden Wetterverhältnissen
Wird die Aschekapsel mit einer vom Deutschen Hydrographischen Institut vorgeschriebenen Seeurne außerhalb des deutschen Hoheitsgebietes auf den Meeresboden versenkt.

Es ist den Angehörigen freigestellt, an dieser Zeremonie teilzunehmen. Nach der Beisetzung erhalten Sie von der Reederei einen Auszug aus dem Schiffstagebuch und einen Seekartenausschnitt mit dem markierten Urnenbeisetzungsort.

In Zusammenarbeit mit der Kirche richtet die Deutsche Seebestattungs-Genossenschaft im September eines jeden Jahres Gedenkgottesdienste aus. Dazu sind alle Angehörigen der Verstorbenen eingeladen.